Bis zum 15.10.2020 können noch Einwendungen gegen die Ausweisung der Windkraft-Eignugsgebiete mit der benennung der Horste von geschützen Vogelarten (Greifvögel, Störche etc. ) eingereicht werden. Hinweise sind zu richten an den Planungsverband, Herrn Dr. Roland Wenk.