Der „MiLaN“ hat bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde in Anklam einen Antrag auf Ausweisung des Landschaftschutzgebietes „Guts- und Parklandschaft nördlich des Tollensetals“ für eine in den Gemeinden Kruckow, Alt-Tellin und Daberkow gelegene Fläche gestellt. Der weitere verfahrensmäßige Ablauf sieht umfängliche Beteiligunngen von Gemeinden, Verbänden und Interessengruppen vor, der sich dann wohl über die erforderlichen Auslegungen und Beteiligen über mehrere Jahre erstrecken wird. Zunächst aber besteht das Ziel darin, einen Diskussionsprozeß über den Zustand unserer Region, deren Entwicklungspotential, die Formulierung realistischer Perspektiven und daraus abgeleitet, verbindlich vereinbarte Maßnahmen zu befördern.
Hintergrund ist, dass zukünftig bei Ausweisung von geplanten größeren Eingriffen in das Landschaftsbild eine Prüfung stattzufinden hat, ob diese mit dem geschützten Bestand verträglich sind, aber andererseits auch die Chance bietet, Fehler der Vergangenheit zu beheben. Denn wir leben in einer Region, die vor allem unter der Naturschutzperspektive in den letzten zwanzig Jahren schweren Schaden genommen hat, aber eben auch noch Chancen der Renaturierbarkeit der Sölle, Alleen und auch des Wasserrückhalts im Boden möglich sind. Positive Auswirkungen hätte dies u.a. auf die Trinkwassersicherheit, die Bodenqualität und die Vielfalt von Flora und Fauna.
Die im März 2021 abgebrannte Schweinzuchtanlage in Plötz hat neben unendlichem Tierleid durch den Brand, aber auch schon während ihres Betriebs zahllose Schäden verursacht. Durch die Ausbringung der Gülle und der Reststoffe der angegliederten Biogasanlage wurde zudem, wie es amtsdeutsch heißt, der Grundwasserkörper geschädigt. Das bedeutet, dass die nicht von den Pflanzen aufgenommene Nährstoffe, insbesondere das Nitrat, das Grundwasser schädigt und geschädigt hat.
Wie die letzten Jahre gezeigt haben, müssen wir sparsamer mit den vorhanden Ressourcen umgehen; denn unser Trinkwasser wird nicht nur durch die Ausbringung der Gülle etc. verunreinigt, sondern ist auch endlich. Das Trinkwasser, das bei uns bislang noch in guter Qualität vorhanden ist, wird nach durchsickern des Nitrats und Aufbrauch des 3. Grundwasserleiters nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wir müssen daher dringend darauf hinwirken, dass das Niederschlagswasser bei uns gehalten wird. Erste Maßnahmen wären, die Notwendigkeit der Drainagen in den Feldern zu überprüfen, den Söllen in den Ackerflächen Abstände zur den bearbeiteten Bereichen einzuräumen, die Alleebäume an Wegen und Strassen zu ergänzen und ebenso Hecken Raine neu zu pflanzen.
Wir haben eine (noch) wunderbare und einzigartige Landschaft mit einem großen Bestand an geschützten Vogelarten, die sich nicht nur während des Vogelzugs auf unseren Feldern ausruhen, sondern auch ihre Horste in den angrenzenden Wäldern, aber auch in den Alleebäumen errichten. Dies sind neben See- und Schreiadlern auch Rotmilane, Turmfalken, Schwarzstörche, Rohr- und Wiesenweihen, Höckerschwäne, Kraniche sowie weitere geschützte Vögel und Amphibien. Dies gilt es durch entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.
Weithin haben wir eine in ihren Grundzügen nahezu seit Jahrhunderten unverändert erhaltene gebliebene Kulturlandschaft, bestehend aus Kirchen, Guts- und Pfarrhäusern sowie den anliegenden landwirtschaftlichen Gebäuden und Arbeiterkaten, die in vielen Gemeinden noch sichtbar sind.
Selbst der heutige Zustand verfügt über ein insofern nicht zu überschätzendes Potential und eine große Chance für das bislang von der Politik wenig wahrgenommene sog. Hinterland. Es bietet der Stadtbevölkerung einen Anreiz, in die Dörfer umzusiedeln und durch den sich entlang des Tollensetals langsam aufbauenden sanften Tourismus die Chance, Arbeitsplätze dauerhaft zu etablieren.
Der MiLaN hat sich zum Ziel gesetzt, die einzigartige Landschaft des Tollensetals zu bewahren und möchte dies entsprechend der gesetzlichen Grundsätze für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) befördern: Es soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigenartigkeit erhalten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes abgesichert und die Regenerations- und Nutzungsfähigkeit der Naturgüter erhalten oder wiederhergestellt werden. Weiterhin sollen Landschaftsschutzgebiete auch als visuell ansprechender Erholungsraum dienen und erkennbar sein. Die historischen Verbindungswege mit ihre Alleebäumen sind größtenteils noch erhalten. Baumergänzungen und Nutzbarmachung für den Fahrradverkehr wären sowohl für die lokale Bevölkerung als auch die Touristen sinnvolle Maßnahmen. Durch die Ausweisung von LSGs kann auch weiterem Flächenverbrauch durch Siedlungen, Industrie und Infrastrukturmaßnahmen Einhalt geboten werden.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG
„ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung“
Zu dem bereits im Frühjahr dieses Jahres eingereichten Antrag gab es am 19.8.2022 ein erstes Gespräch der Unteren Naturschutzbehörde in Anklam. Ganz unabhängig von den Chancen der Anerkennung und des langfristigen Erfolgs unseres Antrags haben wir den Eindruck, dass besser noch an eine Erweiterung der bereits seit 1995 an der Tollense ausgewiesenen Schutzgebiete gedacht werden könnte, um die seitdem erfolgten Entwickungen aufzunehmen zu können.
Es wurde vereinbart, dass nach interner Klärung im Amt in den kommenden Wochen ein Termin vor Ort verabredet wird, um zu besprechen, welche Maßnahmen, auch mit finanzieller Unterstützung bzw. Förderung, möglich sind, um die oben formulierten Ziele umzusetzen und den Antrag entsprechend zu ergänzen bzw. zu modifizieren.
Andrea Ruiken-Fabich und Dr. Falk Fabich