Statement der Jahresversammlung des MiLaNs zum Ausbau der Windkraft

30. August 2020 | Neuigkeiten

Aus aktuellen Anlass möchten wir das Statement der Jahresversammlung des MiLaNs vom 14.8.2020 zum Ausbau der Windkraft  darlegen und bitten, an dem Beiteiligungsverfahren, das bis zum 3.9.2020 läuft, teilzunehmen. 

Bis zu diesem Datum können letztmalig  Vorbehalte gegen die Ausweisung der Eignungsgebiete eingebracht werden: beteiligung@afrlvp.mv-regierung.de.

Vorangestellt sei, das von den Teilnehmern der Jahresversammlung der Ausbau der Windkraft als wichtiger Baustein  für die Energiewende angesehen wird. 

Das setzt jedoch voraus, das der Ausbau und die Ausweisung von WEG-Gebieten unter gerechter Abwägung der Interessen geschieht und nicht um jeden Preis „durchgewinkt“ wird.

  • Es ist zu kritisieren, dass als „harte“ Tabuzonen nicht mehr die 1000m-Grenze zur Wohnbebauung eingehalten werden, sondere nur noch 400 m mit der Ergänzung einer 600m „weichen“ Tabuzone. Und dies auf dem Hintergrund, dass seinerzeit die 1000 m-Grenze eingeführt wurde, um bei den 100 m hohen Anlagen als Mindestabstand das 10-fache der Höhe sicher zu stellen.
  • Die Anlagen, die bei uns gebaut werden sollen, werden vermutlich 240-280 m hoch sein; in der Abwägung wird von einer Höhen von 200 m ausgegangen.  
  • Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, RWI, hat von 2007-2015 rund 2,7 Mil. Verkaufsangebote ausgewertet und festgestellt, daß der Wertverlust von Immobilien erst bei einem Abstand von 8 km von den Windkraftanlagen endet; ansonsten haben alle Häuser in ländlichen Gebieten einen Werteverluste von bis zu 23%. Bei der heutigen Größe der Anlagen und der Massierung in unserer Region wird der Werteverlust noch darüber liegen.
  • Die gesundheitlichen Folgen durch Infraschall sind trotz Warnung von Experten, u.a des Robert-Koch-Institut, (ausgewertet in einer ZDF-Dokumentation, die noch abzurufen ist ), nicht untersucht worden. Dies ist ein fahrlässiger Umgang mit der Gesundheit der Bevölkerung.
  • Durch den massiven Ausbau der Windenergie werden das Kleinklima und die einheimische Fauna verändert. In Erwartung von Windparks sind von den Grundeigentümer alle Maßnahmen, die den Boden vor Erosion und Überdüngung zu schützen, über Jahre unterlassen worden, schützenswerte Biotope wie Alleen, Sölle und Windschutzstreifen vernachlässigt bzw. beseitigt worden.  Die Eignungsgebiete Kruckow/Alt Tellin gehören zu den durch Winderosion besonders gefährdeten Regionen Deutschlands. Durch die von den großen Anlagen ausgelösten Verwirbelungen kann es  dazu führen, dass in unsere Region noch weniger Regen fällt.
  • Für die Eignungsgebiete 19/2015 und 20/2015 liegen keine Gutachten zum Naturschutz vor. Die Naturschutzbehörde in Anklam ist mit 49 laufenden Anträgen  überfordert. Das Gutachten ist zur Prüfung der Eignungsgebiete zwingend erforderlich, zumal es nahe der Tollense  einen hohen Besatz von Greifvögeln, nicht nur  Rotmilane sondern auch von Störche, Schrei- und Seeadler, gibt.

Alle umliegenden Gemeinden außer bisher Kruckow sollen sich ablehnend gegenüber der Ausweisung der Eignungsgebiete ausgesprochen haben. Die Entscheidung des Gemeinderats von Kruckow/Tutow/Schmarsow steht noch aus und soll kurzfristig getroffen werden.

Eine Ablehnung der Gemeinden zu den Windeignungsgebieten kann zwar behördlich ersetzt werden, sollte aber nicht dazu führen, gegen besseres Wissen die Zustimmung zu erteilen oder kein Votum abzugeben. Denn dies gilt dann als Zustimmung. 

Aus der bitteren Erfahrung anderer Gemeinden, die den Versprechungen von Winkraftbetreibern Glauben geschenkt haben und immer noch auf deren Einlösung warten, sollte erst nach grundbuchlicher Sicherung der versprochenen Zuwendungen darüber nachgedacht werden, ob diese die Einschränkungen durch die neuen Windräder aufwiegen.

Weitere  Argumente gegen den unkontrollierten Ausbau der Windkraft finden sich auf 

WWW.bi-es-reicht.de

Andrea Ruiken-Fabich
für den Vorstand des Unternehmerverbandes MiLaN